Zweck und Ziele des Vereins
Der Zweck des Vereins besteht in der Integration von Kindern und Jugendlichen mit den Mitteln der Musik als Bindeglied zwischen Kindern und Jugendlichen verschiedener in Berlin/Deutschland
lebender Nationalitäten, sowie in der Förderung humanistisch geprägter nationaler und internationaler Beziehungen. Er dient der Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und
Völkerverständigung.
Der Verein verfolgt folgende Ziele:
- durch gezielte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen junge Musiktalente zu finden und zu fördern und auf dieser Basis ein Musikwettbewerb und Musikeinrichtung zu
etablieren, der durch Kulturförderung Integrationsarbeit leistet.
- Förderung von Kontakten zwischen Menschen, die die Programmatik des Vereins teilen, an der Bereicherung durch andere Kulturen und der Integration von Kindern und
Jugendlichen, insbesondere von Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen aus Staaten der ehemaligen GUS, interessiert sind.
- Förderung von Kultur – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
- Förderung von Gewaltfreiheit und Verständigung zwischen Völkern und Gruppen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung.
- Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Lösung von individuellen, interpersonellen und institutionellen Konflikten im Rahmen ihrer
Integrationsbemühungen in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland.
- Förderung des internationalen Kulturaustausches, insbesondere des Austausches von Kinder- und Jugendgruppen;
Der Verein verwirklicht seine Ziele insbesondere durch
- durch den Aufbau eines Treffpunktes für Kinder und Jugendliche in der Hauptstadt der BRD, in dem die musikalische Selbstbetätigung und die Entwicklung und
Förderung musikalischer Talente im Vordergrund steht;
- die Pflege des nationalen und internationalen Liedgutes;
- die Organisation von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte, Wettbewerbe und Festivals mit und ohne internationale Beteiligung, und Ausstellungen;
- die Organisation von Erfahrungsaustauschen zur Integration von Kindern und Jugendlichen durch das Medium Musik;
- Begegnungs-, Kultur- und Freizeitangebote, die den europäischen Integrationsprozess insbesondere auf der Ebene des Kinder- und Jugendaustausches sowie sozial
benachteiligter Gruppen fördern;
- Vernetzung mit gemeinnützigen Trägern, Wirtschaftsunternehmen, Experten, staatlichen Einrichtungen und Gebietskörperschaften, die die Ziele teilen und
unterstützen möchten. Bei der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen wird die Zusammenarbeit ausschließlich darauf beschränkt, daß das Unternehmen den Verein unterstützt und keine Mittel des
Vereins oder anderweitige Unterstützung vom Verein an das Unternehmen fließen.
Der Verein kann zur Verwirklichung seiner Ziele in einzelnen Bundesländern sowie im Ausland Landesgeschäftsstellen (Landesvertretungen) gründen oder bestehende Vereine unter Beibehaltung ihres
Namens als assoziierte Landesvereine mit der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben betrauen.
Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Der Verein ist
selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Alle Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Verein erstrebt keine Gewinne.
- Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder haben bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des
Vereins keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
- Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.